Digitale Teilhabe 65 plus

Beobachtungen, Gedanken, Fragen und Tipps
zur Überwindung der Alterslücke bei der Nutzung von digitalen Medien

Portrait: Herbert Kubicek
Prof. Dr. Herbert Kubicek
Jahrgang 1946
Über mich
08.11.2026

Digital Only vs. Recht auf analoges Leben - Eine Frage der Abwägung - Zwei Beispiele

Heute einmal ein nachdenklicher Beitrag zur Diskussion über Digital Only versus Recht auf Selbstbestimmung und analoges Leben, denn ich finde, auf beiden Seiten wird stark vereinfacht und übertrieben, selten differenziert und abgewogen. Anlass sind zwei Beispiele aus Bremen, die ich an diesem Wochenende im Bremer Weser Kurier gelesen habe.

Kein Paket ohne App

Im ersten Fall geht es um einen Rentner, der nicht an ein Paket seiner Nichte kam, weil er es nicht wie früher aus der Packstation herausholen konnte. Bisher bekam er eine Benachrichtigungskarte mit einem QR Code, den er zum Öffnen an der Station gescannt hat. Nun braucht man dazu eine App von DHL. Er hat aber kein Smartphone und kann auch keine Zweitzustellung anfordern, weil er keine E-Mail Adresse hat. Die Bremer Seniorenvertretung kritisiert den App-Zwang und sieht neue Barrieren für Menschen mit niedrigem Einkommen. DHL verweist auf die Wahlmöglichkeiten der Zustellung und auf den telefonischen Kundenservice.

Ist das ein Fall von Exklusion, Beeinträchtigung sozialer Teilhabe, problematischem Zwang oder Missbrauch einer Monopolstellung? Packstationen sind nicht nur für die Post eine günstige Zustellform, sondern auch für viele Kunden. Wer in einem großen Wohnblock lebt, kann keinen Ablageort angeben und hat vielleicht auch keinen Nachbarn, dem er vertraut. Vor allem wenn man Single ist und berufstätig, ist die Packstation die einzige Option, um schnell an ein Paket zu kommen. Aber warum ändert DHL den Zugang zu diesem günstigen System?

In dem kurzen Artikel wird berichtet, dass DHL in Bremen aktuell von 187 Packstationen bereits 68 auf App-Steuerung umgestellt und die Scanner ersetzt hat. Aber nicht warum. Nach meinen Recherchen hat DHL schon 2022 die Ausweitung einer neuen Generation von Packstationen als Schritt zur Klimaneutralität angekündigt:

Der entscheidende Unterschied zwischen der alten Scanner-Technik und der App-Steuerung liegt darin, dass letztere ohne Strom- und Netzanschluss allein über Bluetooth funktioniert und der wartungs- und störanfällige Scanner entfällt. Es werden also Betriebskosten und CO2-Emissionen gespart. Und wer sie nutzen kann, gewinnt deutlich an Flexibilität beim immer häufiger werdenden Paketempfang, ganz besonders berufstätige Singles. Und für DHL wird es einfacher Standorte zu finden und günstiger mehr Packstationen aufzustellen, was wiederum die Erreichbarkeit verbessert. Bleibt die Abwägung für die Personen, die kein Smartphone haben. In dem Artikel wird berichtet, dass DHL auf den telefonischen Kundenservice verweist. Grundsätzlich kann eine Zweitzustellung auch telefonisch angefordert werden. Im vorliegenden Fall hat die Nichte für ihren Onkel eine Zweitzustellung online veranlasst, so dass das Paket mit einigen Mühen schließlich angekommen ist.

Deswegen sieht die bisherige Rechtsprechung auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Dienstleistungen nur digital in Anspruch genommen werden können. Ich habe in dem Beitrag vom 1.10.2026 über die drei Urteile zu Klagen des vzbv gegen Rabatt-Apps berichtet und in dem Beitrag vom 10.5.2025 zum Recht auf analoges Leben über eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zum Thema „Digitalzwang" berichtet, in der ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburgs zu einer Klage wegen „technologischer Diskriminierung" im Falle der Corona-Soforthilfen zitiert wird, die nur online beantragt werden konnten. Die Ablehnung begründete das Gericht so:

„Auch wenn der Antragsteller nach eigenen Angaben keinen häuslichen Internet-Zugang sowie ein technologisch veraltetes „Smartphone“ besitzt und zudem derzeit auch keine Möglichkeit hat, die Internetarbeitsplätze in der Stadtbücherei S. zu nutzen, erscheint es der Kammer nicht als unmöglich oder unzumutbar, dass der Antragsteller den Antrag auf Gewährung der Soforthilfe aus dem Künstlerhilfsprogramm dennoch auf dem elektronischen Wege stellt. Es existieren anderweitige zumutbare Möglichkeiten für den Antragsteller, sich Zugang zum Internet zu verschaffen, beispielsweise die Nutzung eines der zahlreichen „WLAN-Hotspots“ in der Stadt Schweinfurt nahe dem Wohnort des Antragstellers […] oder aber die Nutzung des Internets über Bekannte, die gegebenenfalls über einen Internet-Zugang verfügen. Ferner besteht die Möglichkeit, wie vom Antragsgegner in der Antragserwiderung angesprochen, ein Internetcafé zu besuchen und über die dortigen Internetarbeitsplätze den Antrag elektronisch zu stellen. Soweit der Antragsteller nicht über die erforderliche persönliche E-Mailadresse zur Antragstellung verfügen sollte, so ist er diesbezüglich auf die zahlreichen kostenlosen Anbieter von E-Maildiensten zu verweisen. All dies erscheint für den Antragsteller aus Sicht der Kammer möglich und zumutbar.“

Das gilt für den Fall der Packstation genauso. Auch hier würde ein Gericht urteilen, dass externe Zugänge und Hilfe „zumutbar“ sind. Und es kommt hinzu, dass es sich um ein Unternehmen handelt, dass nicht zur Gleichbehandlung und Versorgung unter allen Umständen verpflichtet ist und sich auf den Umweltschutz als Grund berufen kann. Der Vorwurf von Zwang und Diskriminierung ist hier zu einfach. Es geht bei der Beurteilung des Wechsels zur App-Steuerung um eine Abwägung zwischen den Vorteilen für viele und den Erschwernissen für wenige. Ich persönlich halte den Hinweis auf die Nutzung eines öffentlichen Internetzugangs für zumutbar, weil ich mich seit 25 Jahren für die Einrichtung solcher Zugänge einsetze und mein Sohn im IT-Support der Stadtbibliothek arbeitet und dort die Internet-PCs betreut. Und die meisten, die kein Smartphone haben oder keine Apps darauf herunterladen und nutzen wollen, haben jemanden in der Familie oder dem Bekanntenkreis, wie in diesem Beispiel die Nichte des Rentners. Nach gründlicher Abwägung bin ich für mehr klimaneutrale Packstationen.

Rabatt im ÖPNV - BOB-Card App statt Karte

In der gleichen Ausgabe des Weser Kurier sind drei Leserbriefe erschienen, die kritisieren, dass die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) die bisherige BOB-Card in Form einer Plastikkarte mit dem Jahreswechsel durch eine App ersetzen werde. BOB steht für „Bequem ohne Bargeld" und ist ein Konto-Ticket für Gelegenheitsfahrer, für die sich keine günstige Monatskarte lohnt. Mit einem entsprechenden Konto werden alle Fahrten über einen Monat erfasst und zum Bestpreis abgerechnet. Wenn man morgens eine Einzelfahrt bucht und später noch zwei weitere Fahrten wird die günstigere Tageskarte in Rechnung gestellt. Bisher war die BOB Card eine Plastikkarte, die man in den Automaten steckt (Vimeo Video). Deren Gültigkeit läuft mit Ende des Jahres aus. Auf der Web-Seite der BSAG wird nur noch die BOB-App beschrieben. Von einer Verlängerung der ausgegebenen, aber abgelaufenen Plastikkarten ist keine Rede. Die drei Leserbriefe dazu kritisieren diese Umstellung mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Da ist von Zwang zum Mitschwimmen die Rede.
  • Die Frage wie Kinder noch den Umgang mit Bargeld lernen sollen, obwohl die Plastikkarte das bargeldlose Bezahlen eingeführt hat.
  • Auch wenn man es könnte, sei es eine Frage der Selbstbestimmung, dass man auch ohne Smartphone aus dem Haus gehen können soll.
  • Die physische BOB-Card müsse bleiben, weil sie übertragbar war und von mehreren Personen genutzt werden konnte, jetzt nur von denen, die ein Smartphone haben.
  • Und es sei komplizierter, das Handy aus der Tasche zu ziehen, die App zu öffnen und zu buchen statt die Plastikkarte in den Automaten zu stecken und auf dem Display eine Auswahl zu treffen - wo immer die Plastikkarte aufbewahrt wurde.

Da wird Unmut laut. Kein Verständnis für diesen Schritt der BSAG, die nur mitgeteilt hat, dass das kartenbasierte System ab kommendem Jahr nicht mehr gepflegt werde. In einem vorausgegangenen Artikel des WK vom 23. Oktober werden die Gründe erläutert. Hauptanlass ist, dass die seit 20 Jahren eingesetzten Chips nicht mehr hergestellt werden. Eine Umstellung der Automaten auf eine neue Chip-Generation sei nicht sinnvoll, da jetzt schon immer mehr Tickets online gebucht werden. Außerdem gebe es als Alternative für diejenigen, die kein Smartphone nutzen, die Vierer-Karte mit demselben Preis, der mit der Karte zu erzielen ist.

Eine besondere Bedeutung bekommt dieser Fall, weil zur selben Zeit die Verkehrsminister von Hamburg und NRW auf der Verkehrsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe für ein Konto-Ticket als Ergänzung des Deutschlandtickets gefordert haben, um Bahnfahren für Gelegenheitsfahrer attraktiver zu machen. Der zitierte Artikel im WK stellt diesen Zusammenhang her. Danach sollen alle Fahrten in einem Monat mit einem Konto-Ticket bis zur Höhe des Preises des Deutschlandtickets gedeckelt werden. Die Verkehrsministerkonferenz hat den Tagesordnungspunkt vertagt. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hält laut Spiegel vom 25.10. "…. den Vorschlag eines neuen bundesweit geltenden Tickets für gelegentliche Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln für eine »spannende Idee«. »Denn ein einfacher Zugang zu den Angeboten von Bus und Bahn ist wichtig. Die Digitalisierung kann dazu neue Möglichkeiten schaffen«, sagte der CDU-Politiker dem »Kölner Stadt-Anzeiger«…. »Als Bundesverkehrsministerium beobachten wir die weitere Entwicklung daher mit Interesse«, sagte Bilger."

Auch hier geht es wieder um eine Abwägung., dieses Mal in Bezug auf eine Veränderung in der Zukunft. Falls es zu einer solchen Bestpreisgarantie bei der Bahn kommen sollte, wird es auf jeden Fall eine App-Lösung werden. Will jemand ernsthaft fordern, die DB sollte dafür wieder eine Plastikkarte einführen? Und wer würde dafür plädieren, um keinen App-Zwang auszuüben, sollte man das Ganze lieber lassen? - Ich kann verstehen, dass viele an dem Gewohnten festhalten wollen und eine Umstellung als Belastung empfinden. Aber an dem Beispiel der Planung eines neuen Systems wird doch deutlich, dass das oft geforderte Recht auf analoges Leben oder selbstbestimmte Wahl der Zugangsmedien zu Dienstleistungen keine rationale und keine verantwortungsvolle Antwort auf die Digitalisierung ist. Viele Äußerungen klingen vielmehr etwas egoistisch und selbstzentriert; "Ich will wählen können !", „Ich habe ein Anrecht…" - Es wird zu wenig versucht, die verschiedenen Vor- und Nachteile und deren Verteilung mit unterschiedlichen Betroffenheiten in den Blick zu nehmen und abzuwägen, was wem im Interesse der Mehrheit noch zumutbar ist. Diejenigen die digitalisieren, könnten ihre Gründe und die Vorteile der Umstellung noch besser erklären und Ersatzlösungen schaffen, wo die Zumutbarkeit überschritten wird. Dass mit Digitalisierung alles besser und sogar einfacher werde, ist allerdings keine tragfähige Begründung.