Erklärung zur Barrierefreiheit
- Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache
- Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Webangebot teilhabe65plus.digital.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Es ist mit der europäischen Richtlinie (EU 2016/2102) und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 bezogen auf die technische Gestaltung vereinbar.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Es fehlen die Versionen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 08.01.2024 erstellt.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Fragen und Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und teilen Sie uns mit, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:
kubicek@ifib.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung