Erklärung zur Barrierefreiheit
- Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache
- Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Datenbanktools der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Es ist mit der europäischen Richtlinie (EU 2016/2102) und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 bezogen auf die technische Gestaltung vereinbar.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Es fehlen die Versionen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 02.03.2022 erstellt.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Fragen und Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und teilen Sie uns mit, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:
kubicek@ifib.de
Hinweis - Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz
Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten erhalten und die Barriere immer noch besteht.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.