Des DigitalPakt Alter neue Kleider – Zum aktuellen Förderprogramm der Bundesregierung für die Digitale Teilhabe im Alter
Ich habe lange gezögert, einen Kommentar zu dem am 25. Juni 2026 vorgestellten aktuellen Förderprogramm des DigitalPakt Alter zu schreiben. Aber ich kann der sich abzeichnenden Fehlentwicklung nicht einfach zu sehen und mich nur heimlich ärgern.
Noch einmal zur aktuellen Politik des zuständigen Ministeriums
Meine grundsätzliche Kritik und Zweifel an der Wirksamkeit der auch zukünftigen Konzentration auf die Förderung von Erfahrungsorten ohne Evaluation der Wirkungen dieser Maßnahmen in den vergangenen vier Jahren habe ich in meinem Beitrag vom 1.3.2026 mit dem Bild vom Hammer und den Nägeln dargelegt. Vor allem habe ich mein Unverständnis geäußert, wie das Autorenteam der Studie Digitales Wissen vermitteln – Teilhabe Stärken zu dem Ergebnis kommt „ … dass die Erfahrungsorte auf ein starkes und vielfältiges Engagement ihrer Haupt- und Ehrenamtlichen bauen können, das maßgeblich zur digitalen Teilhabe älterer Menschen beiträgt."(S.16), obwohl es in der zugrundeliegenden Umfrage keine einzige Frage zu den Wirkungen des Einsatzes der Ehrenamtlichen gibt. Und ich hatte auf den Beitrag vom 19.1. 2026 zu einer BITKOM-Studie hingewiesen, nach der sich 96% der Befragten mehr Unterstützungsangebote wünschen, davon 60% Beratungsangebote bzw. Techniksprechstunden. Dazu gehören auch die Erfahrungsorte, die das Ministerium über den DigitalPakt Alter fördert und von denen die Ministerin behauptet, dass damit Beratung und Schulungsangebote „direkt zu den Menschen" gebracht werden. Bisher nur zu sehr wenigen Menschen. Gefördert wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils für kurze Zeit insgesamt 314 Erfahrungsorte. Erfasst sind einschließlich der Meldungen aller Partner aktuell etwas mehr als 2.000 Angebote bzw. anbietende Stellen. Somit gibt es bei 11.000 Kommunen nur in jeder fünften Kommune ein Angebot bzw. eine anbietende Stelle.
Vor allem aber habe ich kritisiert, dass die in der BITKOM-Umfrage geäußerte noch größere Präferenz von 78% der Befragten für ein Hilfetelefon einfach übergangen wird und dass auch die Angaben, woher die Befragten ihre digitalen Kompetenzen haben, ignoriert werden. Daher noch einmal die Befunde, die die Ministerin mit vorgestellt, aber nicht zur Kenntnis genommen hat:
Quelle: BITKOM Studie Seniorinnen und Senioren in der digitalen Welt, Januar 2026"/span>
Sprechstunden oder Beratungsangebote, wie sie die Erfahrungsorte anbieten, stehen mit 5% an letzter Stelle.
Dieses Ignorieren, Verdrängen oder Unterschlagen der Befunde dieser und anderer Umfragen wurde bei der Vorstellung des neuen Förderprogramms auf der Veranstaltung am 25. Juni 2026 fortgesetzt. In seiner Einführung hat Daniel Hoffmann ebenfalls die 96% Unterstützungsbedarf erwähnt, aber nicht die erwähnten Daten, die die Wirksamkeit speziell von Erfahrungsorten in Frage stellen.
Die Analogie zu Des Kaisers neue Kleider
Analogien zu Märchen passen fast nie hundertprozentig. Aber bei der Ankündigung des neuen Förderprogramms gibt es eine ganze Reihe von Parallelen. Im Sondernewsletter vom 19.12.2025 wurde mitgeteilt: „Der DigitalPakt Alter befindet sich am Ende einer dreijährigen Förderphase, die gleichzeitig eine neue Ausrichtung kennzeichnet. In den kommenden Jahren werden wir die Zusammenarbeit mit Kommunen verstärken und lokale Strukturen in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen, um die digitalen Kompetenzen und Mitgestaltungsmöglichkeiten älterer Menschen weiter zu verbessern.“ Neben der Fortsetzung der Förderung von einzelnen Erfahrungsorten, nun mit Hilfe verschiedener Partner, stehen ein Prädikat für Kommunen und eine Förderung beim Aufbau von Strukturen im Vordergrund. Ein Prädikat als Label und Mittel in Höhe von 5.000 Euro für den Aufbau kommunaler Strukturen, die nicht für Personal verwendet werden dürfen, sind nach meiner festen Überzeugung und den eigenen Erfahrungen mit dem Aufbau und der Begleitung des Netzwerks Digitalambulanzen in Bremen nicht geeignet, die genannten Ziele auch nur annähernd zu erreichen.
Meine Zweifel haben sich bei der konkreten Vorstellung der beiden Förderlinien auf der Veranstaltung am 25. Juni dieses Jahres verstärkt. Verwundert hat mich dabei auch, dass in der anschließenden Fragerunde die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen nicht den leisesten Zweifel an den behaupteten Vorteilen für sie selbst geäußert haben, obwohl es keine befriedigende Antwort auf die Herausforderungen gab, auf die Miriam Marnich vom Deutschen Städte- und Gemeindebund zu Beginn hingewiesen hat.
Da liegt für mich die wichtigste Parallel zum Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Zur Erinnerung:
Einem Kaiser, der schöne und kostbare Kleidung über alles schätzt, versprechen zwei Weber, ein besonderes Gewand zu weben, das allerdings für dumme oder unfähige Menschen unsichtbar ist. Obwohl niemand den Stoff sehen kann, wagt aus Angst vor Blamage keiner am Hof, dies zuzugeben. Auch der Kaiser behauptet, die prächtigen Kleider zu sehen und führt sie bei einem großen Umzug vor. Erst als ein Kind ruft: „Aber er hat ja gar nichts an!“ trauen sich auch die Untertanen, die Wahrheit zu sagen. Doch der Kaiser setzt seinen Umzug fort und die Kammerherren tun weiterhin so, als trügen sie die Schleppe, die nicht vorhanden ist. Die Verweigerung, die Wahrheit anzuerkennen, betrifft somit nicht nur den Kaiser: Der ganze Hof hält die Täuschung bis zuletzt aufrecht, obwohl die Wahrheit inzwischen ausgesprochen worden ist.
Die Parallelen sind deutlich: Die Versprechen, dass bei der Digitalisierung niemand abgehängt und mit den Fördermaßnahmen flächendeckend die Teilhabe auch aller älteren Menschen gewährleistet werde, die konsequente Weigerung, die Datenlage zur Digitalen Teilhabe im Alter, fehlende Nachweise für die Wirksamkeit von Erfahrungsorten sowie die Präferenzen für unterschiedliche Unterstützungsangebote und den tatsächlichen Kompetenzerwerb älterer Menschen anzuerkennen und stattdessen an einer Fiktion festzuhalten, mit neuen Förderangeboten die Lage für alle verbessern zu können, und schließlich das Ausbleiben kritischer Fragen von Seiten der Kommunen. Daher möchte ich das Kind spielen und rufen „Das geht so nicht!“
.Warum sich das Prädikat nicht lohnt
Kommunen sollen sich um ein Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter bewerben." Es gibt kein Preisgeld und keine Fördermittel. Es wird als „öffentlichkeitswirksames Qualitätsmerkmal“ bezeichnet und ist ein Label für eine Bestätigung der Geschäftsstelle, dass die ausgezeichnete Kommune bestimmte vorgegebene Anforderungen nachweislich erfüllt. "Es würdigt das Engagement für den Aufbau und die Pflege von nachhaltigen, wohnortnahen Strukturen, die älteren Menschen ermöglichen, digitale Angebote sicher zu nutzen und digitale Kompetenzen selbstbestimmt zu entwickeln. Durch dieses Prädikat positioniert sich die Kommune als zukunftsorientierter und verantwortungsbewusster Akteur, der die digitale Daseinsvorsorge stärkt und somit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität und zum sozialen Zusammenhalt im Alter leistet."
Die Anforderungen
Dazu muss die Erfüllung folgender Anforderungen nachgewiesen werden:
Strukturelle Anforderungen:
- Netzwerkstruktur: Aufbau oder Weiterentwicklung einer kooperativen Netzwerkstruktur zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen.
- Zentrale Koordinationsstelle: Einrichtung einer Stelle innerhalb der Kommune, die als zentrale Ansprechperson fungiert und die Aktivitäten bündelt.
- Einbindung von Erfahrungsorten: Mindestens zwei Organisationen innerhalb der Kommune müssen als „Erfahrungsorte im DigitalPakt Alter" mitwirken. Diese Orte sind entscheidend für die praktische Vermittlung digitaler Kompetenzen.
Interne Vorbereitung und Verankerung:
- Interne Prüfung und Abstimmung: Vor der Antragstellung ist eine interne Prüfung der Voraussetzungen unerlässlich, gefolgt von einer Abstimmung mit der Verwaltungsspitze.
- Einbindung von Seniorenvertretungen: Seniorenbeiräte oder -vertretungen sind frühzeitig in den Prozess einzubinden, um deren Perspektive und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
- Politische Verankerung: Eine offizielle Beschlussfassung durch kommunale Gremien (z. B. Rat oder Ausschuss, Altenhilfeplanung, Strategien der Kommune oder ähnliches) ist erforderlich, um das Engagement für das Projekt offiziell und nachhaltig zu verankern.
Zur Bewerbung muss ein Fragebogen mit 76 Fragen ausgefüllt werden, von denen man die meisten zunächst mit Ja oder Nein beantworten muss. Wenn man Nein anklickt, geht es gleich weiter, aber dann qualifiziert man sich nicht. Wenn man Ja anklickt, muss man das Wie mit bis zu 500 Zeichen erläutern. Die Fragen betreffen wichtige Kriterien für ein nachhaltiges Angebot. Eine Kommune, die alle Fragen mit Ja beantworten und erläutern kann, wäre wirklich ein Musterbeispiel.
Diesen Fragebogen habe ich für Bremen geprüft, wo 2020 im Rahmen einer Förderung aus Bundesmitteln das Netzwerk Digitalambulanzen Bremen und Bremerhaven in der Stadtgemeinde Bremen mit zunächst rund 20 teilnehmenden Einrichtungen aufgebaut wurde. Mit einigen Übergangsproblemen wurde nach Ende der Förderung die Koordinationsstelle mit zunächst 20 Stunden pro Woche an den Verband für sozial-kulturelle Arbeit (VskA) übergeben. 2025 wurde die Stundenzahl erhöht und das Netzwerk in Digital-Fit-60+ umbenannt. (Ein Grund: Digitalambulanzen sollte man auch anrufen können - Dazu ist es aber nie gekommen). Inzwischen ist das Netzwerk dem DigitalPakt Alter beigetreten ist. Im aktuellen Flyer sind knapp 50 Angebote in Bremen aufgelistet, die Orte auf der Karte des DigitalPakt Alter zu sehen.
Hoher Aufwand und weitgehende Verpflichtungen
Das Ergebnis meiner Prüfung: Ich denke, das zuständige Referat bei der Senatorin für Soziales wird sich nicht bewerben, und die Kommunen, die ich in den letzten Jahren bei Vorträgen kennengelernt habe, auch nicht, weil der Aufwand zu groß und der Nutzen zu gering ist. Zudem erfüllt Bremen einige der Anforderungen nicht, ebenfalls wie alle Kommunen, die ich kenne.
Hier eine Auswahl der aus meiner Sicht kritischen Fragen:
- (24) Liegen Beschlüsse, Dokumente oder Veröffentlichungen vor, die die Förderung digitaler Teilhabe älterer Menschen in der Kommune unterstützen?
- (26) Ist die digitale Teilhabe älterer Menschen in relevanten kommunalen Konzepten verankert?
- (41) Wie wird die Aus-, Weiterbildung und Unterstützung der Ehrenamtlichen sichergestellt? (z.B. Einführungsseminare, regelmäßige Fortbildungen, Begleitung, Austauschformate, auch auf Landesebene) ?
- (42) Werden hauptamtliche Mitarbeitende der Kommune für die Netzwerkarbeit und die Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen qualifiziert?
- (45) Wie werden die spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen in verschiedenen Lebensbereichen bei der Angebotsentwicklung berücksichtigt? (z.B. Bürgerdienste, Verkehr, soziale Integration, Smart Home, Gesundheitsdienste)?
- (47) Wie wird eine zielgruppengerechte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit gestaltet, um ältere Menschen zu erreichen?
- (49) Wie oft finden Netzwerktreffen statt und wer nimmt daran teil?
- (53) Welche Mechanismen zur Sicherung der Qualität der Angebote sind etabliert? (z.B. Feedbackschleifen, regelmäßige Überprüfung)
- (55) Welche Methoden werden zur Evaluation der Angebote und zur Erfolgsmessung angewendet? (z.B. Fragebögen, Teilnehmerzahlen, Analyse von Evaluationsergebnissen)?
- (57) Wie werden Evaluationsergebnisse genutzt, um Angebote und Strategien anzupassen und zu verbessern?
- (59) Bitte erläutern Sie, wie die Finanzierung für die entsprechenden Angebote und Strukturen geplant oder gesichert wird.
- (61) Welche Strategien werden verfolgt, um die Angebote und das Netzwerk auch über eine initiale Förderphase hinaus nachhaltig zu sichern?
- (65) Gibt es Beispiele dafür, wie auf neue digitale Entwicklungen reagiert oder neue Formate/Technologien erprobt werden?
- (66) An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit bis zu fünf erläuternde PDF-Dokumente der Kommune zu Ihrem Netzwerk hinzuzufügen, beispielsweise ein Begleitschreiben des Seniorenbeirats, kommunale Beschlüsse, ein Konzept Ihres Netzwerks, die Altenhilfeplanung oder ähnliches.
In einem erläuternden Dokument werden die erforderlichen formalen Schritte näher beschrieben, insbesondere die Einbeziehung der zuständigen Fachabteilungen, die Abstimmung mit der Verwaltungsspitze oder dem Bürgermeister, der Seniorenvertretungen und -beiräten sowie der mitwirkenden Lernorte. Die kennen aber die Stellen, die mit der Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen befasst sind, zumeist nur teilweise. Wenn es nicht nur um niedrigschwelligen Kompetenzerwerb, sondern digitale Teilhabe und Daseinsvorsorge in den Handlungsfeldern aus dem zitierten Achten Altersbericht, insbesondere Gesundheit, Pflege, Mobilität und Wohnen geht, sind recht viele Fachabteilungen und andere Akteure in jedem dieser Bereiche einzubeziehen. Und die Verwaltungsspitzen werden sich kaum zu einer nachhaltigen Finanzierung der Angebote verpflichten und vermutlich auch nicht zu einer regelmäßigen Evaluation (Frage 55) – eine Anforderung, die sehr sinnvoll ist, aber überraschend ist, wenn sie von einer Geschäftsstelle gestellt wird, die jede Evaluation der von ihr geförderten Erfahrungsorte ablehnt.
Der Aufwand für die Umsetzung dieser Anforderungen ist enorm. Für den Bremer Förderantrag für die Digitalambulanzen wurden eine Umfrage bei Sozialverbänden, Kirchen und städtischen Einrichtungen und zwei Workshops durchgeführt. Den erforderlichen Letter of Intent mussten sich einige Teilnehmende bei den Geschäftsführungen ihres Verbandes einholen. Die zuständige Senatorin hat sich nicht festgelegt, ob nach dem Ende der eineinhalbjährigen Förderung eine Fortführung. beabsichtigt ist. Die Seniorenvertretung wurde formell nicht einbezogen. Würde der Berliner Senat sich bewerben, müsste er sich mit der kürzlich geäußerten Kritik des Landesseniorenbeirats auseinandersetzen, der ein eigenes Handlungsfeld digitale Teilhabe im Alter in den fortzuschreibenden seniorenpolitischen Leitlinien des Senats von Berlin fordert und anmerkt, dass „weder die konkreten Unterstützungsbedarfe von Seniorinnen und Senioren in ihren Sozialräumen bekannt (sind), noch liegen systematische Erhebungen über die vorhandene Angebotsstruktur zur digitalen Befähigung vor (und)…Angebote zur digitalen Befähigung nicht auskömmlich finanziert sind“.
An einer Stelle ist in den Anforderungen auch von einem Altenhilfeplan die Rede, in dem die Konzepte und Maßnahmen nachgewiesen werden können. Ich habe das auch schon öfter vorgeschlagen, aber noch keinen entsprechenden Plan mit Details zur digitalen Teilhabe gesehen.
Fragwürdiger Nutzen
Worin besteht der Nutzen, für den sich ein solcher Aufwand lohnen könnte? Ich kann keinen der behaupteten Vorteile nachvollziehen. In der folgenden Tabelle kommentiere ich die behaupteten Vorteile einzelnen.
Schließlich möchte ich noch auf einige Widersprüche in den insgesamt drei Dokumenten zu dem Prädikat kurz hinweisen.
- Mal wird als Ziel die Förderung digitaler Kompetenzen, mal die digitale Teilhabe genannt und beides mehr oder weniger gleichgesetzt. Digitale Teilhabe zu ermöglichen, erfordert zusätzlich Unterstützung in den genannten Bereichen des Achten Altersberichts sowie bei Online-Käufen und Dienstleitungen und zum Beispiel den Zugang in allen Wohn- und Pflegeheimen.
- Auch ist in diesem Zusammenhang von Daseinsvorsorge die Rede. Das ist ein juristischer Begriff mit weitreichenden Gewährleistungspflichten, für alle überall und zu gleichen Bedingungen.
- Konkret wird nur auf die niedrigschwelligen Angebote der Erfahrungsorte abgezielt. Wenn aber wirklich alle digital teilhaben können sollen, muss es auch Angebote für diejenigen geben, die Erfahrungsorte nicht aufsuchen können und für die 53% der über 80-Jährigen, die sich nach der BITKOM-Umfrage keine digitalen Kenntnisse und Fähigkeiten mehr aneignen wollen (Abbildung oben) oder können.
- Nicht ernst gemeint sein kann die Aussage“Mit einer Mischung aus niedrigschwelligen Angeboten, Kooperationen und einer wertschätzenden Haltung kann die Kommune sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird – und gleichzeitig ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig stärken.“"Wie soll eine Haltung das bewirken, was seit mehr als zehn Jahren nicht erreicht wurde? Zur Erinnerung, der Stand der digitalen Kompetenzen stagniert nach den jährlichen Umfragen des Digital Index bei 49%.
Das Förderprogramm
Kommunen, die die genannten Anforderungen noch nicht erfüllen, können eine Förderung auf dem Weg dahin in Höhe von einmalig 5.000 Euro beantragen. Sie müssen denselben Fragebogen ausfüllen. Da sie bei vielen Fragen mit Nein antworten dürften, geht das relativ schnell, und ihnen bleiben die Erläuterungen erspart, für die die anderen erst noch Informationen sammeln müssen. Nach den Förderrichtlinien muss sich die Kommune verpflichten, eine nachhaltige Struktur in Form eines Netzwerks aufzubauen und mindestens „zwei Erfahrungsorte im DigitalPakt Alter“ zu gewinnen oder aufzubauen, Und auch hier ist der „Nachweis einer klaren politischen Verankerung des Vorhabens (z. B. durch Ratsbeschlüsse, Aufnahme in strategische Konzepte oder Bereitstellung, nachhaltiger Ressourcen)" erforderlich. Für 5.000 Euro könnte sich der Aufwand lohnen, wenn nicht eine Einschränkung der Verwendungszwecke bestehen würde. Die Mittel dürfen nämlich nicht für die Finanzierung von Stellen, Personalkosten oder Honoraren und nicht für Raum oder Mietkosten verwendet werden, sondern nur für Veranstaltungen, Bedarfsermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen oder Ähnliches. Das ist aber keine Lösung für das Hauptproblem der Kommunen, auf das Frau Harmisch zu Beginn hingewiesen hatte, nämlich die Finanzierung der Personalkosten für eine Koordinationsstelle in Zeiten finanzieller Knappheit, die es noch nicht einmal erlaubt, alle Pflichtaufgaben zu erfüllen. Wenn sich daran nichts ändert, wird es auch zu keiner deutlich besseren und bedarfsgerechten Angebotslage kommen, zumal die Förderung in 2027 auf 30 und in 2028 auf 20 Kommunen beschränkt ist.
Die Geschäftsstelle kann in dieser Hinsicht nicht mehr Mittel weiterleiten als das Ministerium für die beiden Haushaltsjahre bereitstellt. Aber dann sollte man nicht von der Unterstützung beim Aufbau von Strukturen sprechen, sondern von der Bereitstellung von Verbrauchsmitteln. Und man sollte bei einer konkreten Förderentscheidung nicht so engstirnig sein: Ich habe nämlich in der Fragerunde gefragt, ob ein Landkreis die 5.000 Euro auch für den Aufbau einer gemeinsamen telefonischen Hotline mit seinen 16 Gemeinden beantragen und verwenden kann. Daniel Hofmann hat das verneint, weil es sich dabei nicht um den Aufbau einer Struktur handele. Nach den Förderrichtlinien müssen mindestens zwei Erfahrungsorte dabei sein. Die erwähnte höhere Präferenz für telefonischen Support spielt anscheinend keine Rolle.
Ausblick
Ich hoffe, dass ich mit dieser Kritik überzeugen konnte, dass dieses Förderprogramme keinen neuen Schwung in die Unterstützungsangebote zur digitalen Teilhabe im Alter auf kommunaler Ebene bringen wird. So wird kaum eine Kommune dazu bewegt, die zutreffend beschriebenen Anforderungen zu erfüllen, einfach weil das Geld dazu fehlt.
Ich bleibe dabei, dass dieses Förderprogramm keine neuen Kleider anhat. Aber ich bin mir nicht sicher, wer in der politischen Akteurskonstellation der Kaiser ist, wer die Weber und wer die Hofherren sind. Was denken Sie? Letztlich kommt es darauf aber nicht an. Entscheidend ist, dass bei den nächsten Veranstaltungen und auf allen politischen Kanälen aus den Kommunen, den Seniorenvertretungen und Sozialverbänden mehr Stimmen laut werden, die gegenüber dem Ministerium rufen „So geht das nicht ! Das kann doch nicht alles sein!“, zumal für die im Koalitionsvertrag angekündigte Nationale Digitale Kompetenzoffensive auch 2027 keine Haushaltsmittel eingestellt sind, obwohl sie für 2026 angekündigt waren.
