Was die Bundesregierung zur Digitalen Teilhabe im Alter noch tun sollte. Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 14.4.2026
Genug gefragt – Jetzt muss gehandelt werden
Wie die Vorgänger- und Vorvorgängerregierung hat auch die amtierende Bundesregierung versprochen, die Digitale Teilhabe in allen Altersgruppen zu stärken, für ältere Menschen insbesondere mit den in der vergangenen Legislaturperiode geförderten Projekten DigitalPakt Alter und Digitaler Engel (Beitrag vom 7.3.2026). Ohne eine Evaluation der Förderung der vergangenen fünf Jahre wurde eine Fortsetzung mit leichten Schwerpunktänderungen bewilligt. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hat dazu, wie berichtet, im Februar dieses Jahres eine Kleine Anfrage gestellt, die im März beantwortet wurde und von mir in dem gerade erwähnten Beitrag kritisch kommentiert worden ist. Diese Antwort wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Aber was bringt es, weiter zu fragen? Das hat sich auch die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gefragt. Denn eigentlich weiss jeder, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um die selbst gesetzten Ziele zu erreichen, und wer es wissen will, weiss auch was zusätzlich zu tun ist. Die Bundestagsabgeordnete Simone Fischer, weitere Abgeordnete und deren Mitarbeitende haben sich die Mühe gemacht, das für die anderen Fraktionen und dieBundesregierung einmal aufzuschreiben und sie über einen parlamentarischen Antrag aufgefordert, das Nötige zu tun, zusammengefasst in 12 Forderungen (siehe pdf).
Wenn bisher nicht evaluiert wurde, wird es höchste Zeit, das und mehr nachzuholen“
Irgendwie besteht immer noch keine Klarheit, ob die Förderung des DigitalPakt Alter in Form der Finanzierung der Geschäftsstelle und von Zuschüssen für sogenannte Erfahrungsorte in Höhe von rund fünf Millionen Euro evaluiert worden ist. Auf den Seiten des DigitalPakt Alter wird die Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaft Kempten noch unter der Überschrift Evaluationsergebnisse zum DigitalPakt Alter 2023-2025zusammengefasst, und an anderer Stelle als "Bericht zur Evaluation der Erfahrungsorte" bezeichnet. Staatsektretärin Wulf, die die Kleine Anfrage beantwortet hatte, hat auf Nachfrage hingegen behauptet: „dass dieser Bericht "nicht als umfassende Gesamtevaluation des DigitalPakt Alter konzipiert" ist. Es wurde "mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Förderphase 2023 -2026 eine thematische Teilstudie zu einem spezifischen Programmbereich durchgeführt. .... Eine klassische Wirkungsevaluation war nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags und wird im Bericht auch nicht beansprucht."(Kommentar vom 12.04.
Egal, ob kein oder nur ein unzulänglicher Evaluationsbericht vorliegt, so kann es nach Auffassung der Fraktion nicht bleiben und sie beantragt, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert,
“die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen in den verschiedenen Altersgruppen wissenschaftlich evaluieren zu lassen, insbesondere im Hinblick auf Reichweite, Zielgruppenansprache sowie die Vermittlung digitaler Kompetenzen (Bedien-, Verständnis- und Problemlösungskompetenzen entsprechend dem Digital-Index
der Initiative D21), insbesondere an sogenannten Erfahrungsorten – also Orten, die ältere Menschen aufsuchen können, um dort Unterstützung zu erhalten – und dabei auch festzustellen, welche Gruppen bislang durch entsprechende Angebote aus welchen Gründen und in welchen Regionen nicht erreicht wurden.“
Mit dem letzten Teil der Forderung geht dieser Antrag über das hinaus, was in der Regel unter Evaluation verstanden wird, nämlich die Wirksamkeit der Maßnahmen bei denen zu ermitteln, die teilgenommen haben. Aber das reicht in der Tat nicht, weil berechtigte Zweifel bestehen, dass mit Erfahrungsorten, die man um Unterstützung zu erhalten aufsuchen muss, vor allem hochaltrige Menschen aufgrund von unterschiedlichen Einschränkungen nicht erreicht werden können, deren Teilhabe daher so nicht verbessert werden kann und sie bei zunehmender Digitalisierung von sozialer Exklusion bedroht sind.
Wie aber kann man diese Forderung umsetzen, wenn nicht durch eine wissenschaftliche Evaluation der Erfahrungsorte? Die Antwort ist ganz einfach und es liegen auch bereits Teilergebnisse vor. Sie müssen nur in einen Zusammenhang gebracht werden. Die Methode ist die einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage bei bestimmten Altersgruppen wie sie regelmäßig mit dem Digital-Index der Initiative D21, der jüngsten BITKOM-Umfrage oder der Bremer Umfrage 2021 nach Unterstützungsbedarf und -formen, nach den Wegen des eigenen Kompetenzerwerbs und ähnlichen Aspekten erfolgt ist. So könnte die vom Bundeswirtschaftsministerium mitfinanzierte Umfrage zum Digital-Index beim nächsten Mal in Fortführung der BITKOM-Umfrage differenzierter die Bedürfnisse nach unterschiedlichen Unterstützungsformaten und -orten und zusätzlich erstmals auch nach Gründenfür die Nicht-Inanspruchnahme bestimmter Formate wie Erfahrungsorte erheben.
