Was die Bundesregierung zur Digitalen Teilhabe im Alter noch tun sollte. Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 14.4.2026 und wozu er gut sein könnte
Genug gefragt – Jetzt muss gehandelt werden
Wie die Vorgänger- und Vorvorgängerregierung hat auch die amtierende Bundesregierung versprochen, die Digitale Teilhabe in allen Altersgruppen zu stärken, für ältere Menschen insbesondere mit den in der vergangenen Legislaturperiode geförderten Projekten DigitalPakt Alter und Digitaler Engel (Beitrag vom 7.3.2026). Ohne eine Evaluation der Förderung der vergangenen fünf Jahre wurde eine Fortsetzung mit leichten inhaltlichen Änderungen bewilligt. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hat dazu, wie berichtet, im Februar dieses Jahres eine Kleine Anfrage gestellt, die im März beantwortet wurde und von mir in dem gerade erwähnten Beitrag kritisch kommentiert worden ist. Diese Antwort wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Aber was bringt es, weiter zu fragen? Das hat sich auch die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gefragt. Denn eigentlich weiss jeder, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um die selbst gesetzten Ziele zu erreichen, und wer es wissen will, weiss auch was zusätzlich zu tun ist. Die Bundestagsabgeordnete Simone Fischer, weitere Abgeordnete und deren Mitarbeitende haben sich die Mühe gemacht, das für die anderen Fraktionen und die Bundesregierung einmal aufzuschreiben und sie über einen parlamentarischen Antrag aufgefordert, das Nötige zu tun, zusammengefasst in 12 Forderungen (siehe pdf).
Wenn bisher nicht evaluiert wurde, wird es höchste Zeit, das und mehr nachzuholen
Irgendwie besteht immer noch keine Klarheit, ob die bisherige Förderung des DigitalPakt Alter in Form der Finanzierung der Geschäftsstelle und von Zuschüssen für sogenannte Erfahrungsorte in Höhe von rund fünf Millionen Euro evaluiert worden ist. Auf den Seiten des DigitalPakt Alter wird die Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaft Kempten noch unter der Überschrift Evaluationsergebnisse zum DigitalPakt Alter 2023-2025zusammengefasst, und an anderer Stelle als "Bericht zur Evaluation der Erfahrungsorte" bezeichnet. Staatsektretärin Wulf, die die Kleine Anfrage beantwortet hatte, hat auf Nachfrage hingegen behauptet, dass dieser Bericht "nicht als umfassende Gesamtevaluation des DigitalPakt Alter konzipiert" ist. Es handele sich um "eine thematische Teilstudie zu einem spezifischen Programmbereich durchgeführt. .... Eine klassische Wirkungsevaluation war nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags und wird im Bericht auch nicht beansprucht."(Kommentar vom 12.04.)
Egal, ob kein oder nur ein unzulänglicher Evaluationsbericht vorliegt, so kann es nach Auffassung der Fraktion nicht bleiben und sie beantragt mit Verweis auf die Bundeshaushaltsordnung, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert,
“die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen in den verschiedenen Altersgruppen wissenschaftlich evaluieren zu lassen, insbesondere im Hinblick auf Reichweite, Zielgruppenansprache sowie die Vermittlung digitaler Kompetenzen (Bedien-, Verständnis- und Problemlösungskompetenzen entsprechend dem Digital-Index der Initiative D21), insbesondere an sogenannten Erfahrungsorten – also Orten, die ältere Menschen aufsuchen können, um dort Unterstützung zu erhalten – und dabei auch festzustellen, welche Gruppen bislang durch entsprechende Angebote aus welchen Gründen und in welchen Regionen nicht erreicht wurden.“
Mit dem letzten Teil der Forderung geht dieser Antrag über das hinaus, was in der Regel unter einer Evaluation verstanden wird, nämlich die Ermittlung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei denen, die daran teilgenommen haben. Aber das reicht in der Tat nicht, weil berechtigte Zweifel bestehen, dass mit Erfahrungsorten, die man um Unterstützung zu erhalten aufsuchen muss, vor allem hochaltrige Menschen aufgrund von unterschiedlichen Einschränkungen nicht erreicht werden können, deren Teilhabe daher so nicht verbessert werden kann und sie bei zunehmender Digitalisierung von sozialer Exklusion bedroht sind.
Wie aber kann man diese Forderung umsetzen, wenn nicht durch eine wissenschaftliche Evaluation der Erfahrungsorte? Die Antwort ist ganz einfach und es liegen auch bereits Teilergebnisse vor. Sie müssen nur in einen Zusammenhang gebracht werden. Die Methode ist die einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage bei bestimmten Altersgruppen, wie sie regelmäßig mit dem Digital-Index der Initiative D21, der jüngsten BITKOM-Umfrage oder der Bremer Umfrage 2021 nach Unterstützungsbedarf und -formen, nach den Wegen des eigenen Kompetenzerwerbs und ähnlichen Aspekten erfolgt ist. So könnte die vom Bundeswirtschaftsministerium mitfinanzierte jährliche Umfrage zum Digital-Index beim nächsten Mal in Fortführung der BITKOM-Umfrage differenzierter die Bedürfnisse nach unterschiedlichen Unterstützungsformaten und -orten erfragen und zusätzlich erstmals auch nach Gründen für die Nicht-Inanspruchnahme bestimmter Formate wie Erfahrungsorte.
Einige Erfahrungsorte bieten auch Hausbesuche an. Weil niemand weiß, bei wie vielen der 1.600 bekannten Erfahrungsorte dies der Fall ist, soll dies gezielt ermittelt werden (Aufforderung 2). Dies gilt auch für den Stand der Ausstattung der Zimmer in Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Aufforderung 3).
Offensichtlicher Ergänzungsbedarf
Nach der aktuellen Planung sollen bis 2029 im Rahmen des DigitalPakt Alter 160 Kommunen je drei Erfahrungsorte neu schaffen und erhalten dafür eine Förderung von 5.000 Euro. Damit bleibt die Planung weit hinter dem zuletzt in der BITKOM-Studie ermittelten Bedarf zurück, bei deren Vorstellung Bundesministerin Priem die Unterstützung für alle und überall angekündigt hat. Dementsprechend wird unter Punkt 5 eine wirklich flächendeckende Unterstützungsinfrastruktur gefordert. Weil in dieser Umfrage ein Hilfetelefon häufiger gewünscht wurde als Sprechstunden, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein solches nationales Hilfetelefon zu etablieren (Punkt 6.)
Qualifizierung für Ehrenamtliche und Hauptberufliche
Der Antrag erinnert daran, dass bereits 2020 die Kommission für den Achten Altersbericht einheitliche Standards für die Qualifizierung der ehrenamtlichen Helfenden in den Erfahrungsorten und ähnlichen Angeboten gefordert hat. In der aktuellen Planung des DigitalPakt Alter sind Qualifizierungsmaßnahmen zwar vorgesehen. Ob die nach den gleichen Standards erfolgen, wie die bereits bestehenden landesweiten Schulungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und anderen Bundesländern, darf jedoch bezweifelt werden. Die im Antrag geforderten einheitlichen Standards sollten auch nicht von der Geschäftsstelle, sondern von Fachleuten mit Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und Gerontologen erarbeitet und in Förderrichtlinien aller Bundesländer verankert werden, um wirklich zu einem Standard zu werden (7).
Die Kommission hatte zudem empfohlen, dass die Fachkräfte in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Wohnen so fortgebildet werden, dass sie auch digitale Angebote, assistive Technologien, Gesundheits- und Pflege-Apps in ihre Beratung und Betreuung einbeziehen können und die Ausbildungsrahmenpläne entsprechend angepasst werden (9).
Strukturelle Maßnahmen
Der Schwerpunkt des DigitalPakt Alter soll nun in der Unterstützung von Kommunen beim Aufbau geeigneter Strukturen liegen. Der vorgesehen Betrag von 5.000 Euro pro Kommune reicht speziell für Landkreise mit acht bis 12 Gemeinden aber offensichtlich nicht aus. Der Antrag fordert vielmehr eine für den Aufbau nachhaltiger Strukturen angemessene Förderung und verweist auf das Bayerische Förderprogramm für Landkreise mit 80.000 Euro pro Landkreis über zwei Jahre.
Wie 2029 ein Transfer der Maßnahmen in den 160 geförderten Kommunen auf die übrigen 10.800 erfolgen soll, ist vollkommen unklar. Bei vielen Modellprojekten im Bereich Bürgerbeteiligung und E-Government ist ein Transfer in die Breite nicht gelungen. Dazu ist mehr erforderlich. Der Antrag greift eine von vielen Sozialverbänden und auch von mir erhobene Forderung auf, die Hilfe zur Digitalen Teilhabe in den Katalog der Leistungen der Kommunalen Altenhilfe nach § 71 SGB XII aufzunehmen bzw. dies zu prüfen (10). Es ist zu erwarten, dass die Kommunen dafür eine finanzielle Entschädigung fordern werden.
Um so interessanter und relevanter ist daher die letzte Forderung, die eine große Wirkung bei minimalem finanziellen Aufwand staatlicherseits erwarten lässt. Sie soll hier wörtlich wiedergegeben werden:
"Der Unterstützungsbedarf älterer Menschen resultiert in erheblichem Maße aus der fortschreitenden Digitalisierung zentraler Dienstleistungen. Werden Leistungen der Daseinsvorsorge primär digital bereitgestellt, entsteht eine Mitverantwortung der Anbieter für die Nutzbarkeit ihrer Angebote. Neben einer barrierefreien und verständlichen Gestaltung digitaler Anwendungen umfasst dies auch geeignete Unterstützungs- und Beratungsangebote. Andernfalls besteht die Gefahr einer Vertiefung sozialer Ungleichheiten. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, inwieweit gesetzgeberische Anpassungen erforderlich sind, um eine Verpflichtung zum Support „nach dem Verursacherprinzip“ zum einen für staatliche Online-Angebote und zum anderen für privatwirtschaftliche Dienstanbieter im Bereich der Daseinsvorsorge vorzusehen. Anknüpfungspunkte hierfür könnten das Digitale-Dienste-Gesetz sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sein."
Wie kann es weitergehen?
Üblicherweise wird ein solcher Antrag einer Fraktion im Plenum vorgestellt und diskutiert und entweder abgelehnt oder in die zuständigen Ausschüsse verwiesen, die eine Empfehlung für das Plenum erarbeiten. Für diesen Antrag gibt es noch keinen Termin für eine erste Aussprache im Plenum. Angesichts der anstehenden Reformvorhaben für die Sozialsysteme könnte die digitale Teilhabe im Alter als weniger dringlich angesehen werden. Doch das wäre ein Irrtum. Bei allen Reformen sollen unter anderem mit Hilfe der Digitalisierung Kosten gesenkt werden. Das gelingt jedoch nur, wenn die jeweils Berechtigten die digitalen Verfahren auch nutzen können. Und das ist gerade bei älteren Menschen oft nicht der Fall. Es ist nicht übertrieben, wenn man in einer alternden Gesellschaft die Unterstützungsstrukturen für ältere Menschen bei der Digitalisierung aller Lebensbereiche als eine notwendige Voraussetzung für das Gelingen der notwendigen Reformen betont. Insofern ist jede Beratung eines der großen Reformvorhaben auch ein Anlass, diesen Antrag mitzudiskutieren.
Aber auch wenn die Ausschüsse die Annahme der meisten Punkte empfehlen und der Bundestag diese Forderungen an die Bundesregierung beschließt, sind sie angesichts der aktuellen Haushaltslage noch nicht umgesetzt. Dazu braucht es mehr Druck, auch von außerhalb des Parlaments. Viele Forderungen sind bereits in Positionspapieren von unterschiedlichen Sozialverbänden zu finden. Dieser Antrag ist eine gute Zusammenfassung und könnte eine geeignete Vorlage für einen gemeinsamen Forderungskatalog der Sozial und Wohlfahrtsverbände sein. Dafür ist es wichtig, diesen Antrag so weit wie möglich zu streuen. Ich würde mich freuen, wenn Sie dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun würden.
