Digitale Teilhabe 65 plus

Beobachtungen, Gedanken, Fragen und Tipps
zur Überwindung der Alterslücke bei der Nutzung von digitalen Medien

Portrait: Herbert Kubicek
Prof. Dr. Herbert Kubicek
Jahrgang 1946
Über mich
18.09.2024

Wenn Ihr Internetdienstleister nicht liefert: Tips der Stiftung Warentest - Wer ist zu empfehlen ?

Titel des gleichnamigen Artikels in der Test-Zeischrift(Bildquelle test April 2024, S. 36)

Dass das schnelle Internet oft nicht so schnell ist wie erwartet und vereinbart, ist seit langem bekannt. In meinem Beitrag vom 18.2.2022 habe ich mit Verweis auf eine Meldung der Verbraucherzentrale darauf hingewiesen, dass mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes ein Anspruch auf Minderung der monatlichen Gebühren geschaffen wurde, wenn der Internetdienstleister nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite / Geschwindigkeit liefert. Um zu klären, ob das bei einem selbst der Fall ist, habe ich empfohlen, die eigene Bandbreite zu messen und zehn Nachbarn zu fragen und deren Werte zum Vergleich heranzuziehen. Das geht jetzt angeblich einfacher. Die Stiftung Warntest hat nicht nur verschiedene Anbieter getestet, sondern auch auf praktische Hilfe durch die Bundesnetzagentur verwiesen, wie man eine Minderung durchsetzen kann.

Rechtssichere Messung bei Anspruch auf Minderung

Es gibt viele Angebote im Netz, um die eigene aktuelle Bandbreite zu messen. Wenn die so gemessenen Werte deutlich niedriger sind als die vereinbarte Bandbreite, reicht das für einen Anspruch auf Minderung nicht aus. Die Stiftung Warentest schreibt:

"Wer rechtssicher belegen will, dass er zu wenig Leistung erhält, muss eine Messreihe durchführen: 30 Einzelmessungen binnen 14 Tagen, verteilt auf drei verschiedene Wochentage mit jeweils mindestens einem Tag dazwischen. Im Gegensatz zu den anderen Angeboten zur Breitbandmessung speichert die App der Bundesnetzagentur diese Werte und stellt dann eine Bescheinigung aus, wenn nicht in 90 Prozent der Messungen mindestens das im Tarifblatt des Anbieters genannte Normaltempo erreicht wird. Dazu muss man wissen, dass in der Werbung und den Verträgen stets von einer Geschwindigkeit "bis zu" die Rede ist, während in den Produktblättern zwischen Maximal-, Normal- und Mindestgeschwindigkeit unterschieden wird. Wenn man in der App der Bundesnetzagentur den eigenen Anbieter und den Tarif angibt, sucht diese die drei Soll-Werte heraus und vergleicht die jeweilige Messung damit. Wie hoch die Minderung in etwa ausfällt, errechnet für Sie die Verbraucherzentrale

Selbsttest

Ich habe selbst als Ausfallsicherheit sowohl einen DSL Anschluss von SWB (DSL 25) und einen Kabelanschluss von Vodafon (Giga Zuhause 1000 Kabel) und habe beide auf zwei verschiedenen iMacs getestet. An dem DSL-Anschluss hängt ein iMac mit einem älteren IOS, weil es für meinen 3D-Scanner keine neueren Treiber gibt, und ich konnte die Breitband-Desktop-App nicht installieren, sondern nur den Test über den Browser durchführen, wodurch die für einen Nachweis erforderliche Speicherung nicht möglich war. Das Ergebnis war erfreulich. Download und Upload erreichten die maximale Geschwindigkeit.

Auf dem zweiten iMax mit einem neueren Betriebssystem gelang die Installation des App problemlos, der Tarif konnte ausgewählt werden und wurde korrekt übernommen. Die folgende Abbildung zeigt auch hier ein erfreuliches Ergebnis. Auf weitere Messungen habe ich verzichtet, weil aus diesen Ergebnisseen kein Anspruch entstehen kann.

Ergebnis meiner Breitbandmessung

Welchen Anbieter kann man Neulingen empfehlen

Eigene positive Erfahrungen sind noch keine zuverlässige Basis, um Interneteinsteigern einen Anbieter zu empfehlen. Dazu sind die örtlichen Unterschiede zu groß. In dem zitierten Bericht der Stiftung Warentest findet sich auch eine zuverlässiger Vergleich der großen vier Anbieter auf der Basis von jeweils mehreren zehntausend Messungen. Die haben die Tester nicht selbst vorgenommen, sondern Daten von der Bundesnetzagentur erhalten. Diese fragt nämlich bei jeder Messung mit der erwähnten App, ob die Daten gespeichert werden dürfen und gelangt so zu Messdaten pro Anbieter zwischen 40.000 bei Vodafone und 111.000 bei der Telekom zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Danach wurde als Maßstab ein Standardtempo von 75 Prozent des Maximaltempos gewählt. Dieses Standardtempo wurde bei allen vier Anbietern in weniger als drei Viertel der Messungen beim Download erreicht:

  • Vodafone 73%
  • 1&1 72%
  • Telekom 68%
  • O2 Telefonica 57%
  • Weil auch diese Daten nicht repräsentativ sind, verzichtet die Stiftung Warentest auf Testurteile und fasst nur ihre Eindrücke zusammen. Auszug Ich denke das ist dennoch eine gute Grundlage für eine Beratung.

    Weitere Infos: Warentest_Internetanbieter-test-04-2024.pdf

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