Wenn Ihr Internet-Provider nicht liefert, was er versprochen hat
Neue gesetzliche Regelung stärkt Verbraucherrechte
Wen hat es nicht schon genervt, wenn sich ein Symbol auf dem Bildschirm dreht und dreht und dreht und die aufgerufene Seite einfach nicht kommen will bzw. nicht kommen kann. Liegt es gerade an dem jeweiligen Server oder an zu geringer Bandbreite?
Die Verbraucherzentrale hat aktuell auf eine neue gesetzliche Regelung ab 1. Dezember 2021 hingewiesen: Nutzerinnen und Nutzer können unter bestimmten Bedingungen die monatlichen Gebühren kürzen oder ihren Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht geliefert wird. Sie gibt auch Tips, wie man die tatsächliche Bandbreite messen kann und wie im Einzelnen vorzugehen ist.
Noch besser ist es , wenn man die konkrete Leistung am eigenen Standort vor einem Abschluss ermitteln kann. Lesen Sie dazu den Beitrag vom 4.4.