Digitale Teilhabe 65 plus

Beobachtungen, Gedanken, Fragen und Tipps
zur Überwindung der Alterslücke bei der Nutzung von digitalen Medien

Portrait: Herbert Kubicek
Prof. Dr. Herbert Kubicek
Jahrgang 1946
Über mich
28.10.2022

Nachhaltige Sicherung Digitaler Teilhabe durch Fortschreibung bestehender Hilfesysteme. Das Beispiel Ambulante Pflege

Ein Prozess-Diagramm, das links von der vor Ort erbrachten Unterstützungsleistung ausgeht und nach rechts den Ermöglichungsprozess darstellt. Die zu erbringende Leistung muss von einem Träger angeboten werden. Dies setzt die Qualifizierung  der jeweiligen Fachkräfte voraus, die nur in der Breite erfolgt, wenn die Leistungserbringung  von Kassen oder anderen Trägern erstattet wird.

Finanzierung des Internetzugangs bei niedrigem Einkommen durch die Sozialhilfe

Wie in dem Blog zur Daseinsvorsorge erwähnt, fordert die Kommission für den Achten Altersbericht den unentgeltlichen Zugang zum Internet in allen Wohnformen und für Menschen mit niedrigem Einkommen und auch die Finanzierung der erforderlichen Geräte durch die Sozialhilfe:

"Für ältere Menschen, die ein geringes Einkommen haben oder Grundsicherung im Alter erhalten, sollte die Nutzung des Internets Zuhause und ebenfalls die Anschaffung von digitaler Technik, die zur Erhaltung beziehungsweise Ermöglichung von Autonomie und Teilhabe beiträgt, über sozialrechtliche Hilfe im SGB XII gefördert werden."

Wie kann die Befähigung zur Nutzung gefördert werden?

Für die Befähigung zu einer selbstbestimmten Nutzung sollten nach einer weiteren Empfehlung der Kommission"lebensweltorientierte Unterstützungsangebote sowohl elementares Bedienwissen als auch den Erwerb von Gestaltungs- und Orientierungswissen sicherstellen." Dafür soll die Bundesregierung Referenzmodelle und Standards entwickeln. Wer diese Angebote flächendeckend und differenziert nach den unterschiedlichen Bedarfslagen erbringen und wer sie wie finanzieren soll, wird nicht näher ausgeführt.

Meine Forderung, dass es unter den aktuellen Bedingungen Aufgabe der Kommunen ist, im Rahmen der Altenhilfe eine bedarfsgerechte Unterstützungsinfrastruktur zu gewährleisten, beantwortet diese Frage auch noch nicht. Für verschiedene Formen der Unterstützung bieten sich unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten an. Smartphone- und Tabletkurse bei Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern können im Rahmen der bestehenden Förderung der Erwachsenenbildung finanziert werden. Auch Unterstützungsangebote in Begegnungsstätten, Seniorentreffs und -büros, Mehrgenerationenhäusern u.ä. können durch eine Aufstockung der bisherigen Fördermittel gewährleistet werden.

Neue Regelungen für aufsuchende Angebote

Eine Angebots- und Finanzierungslücke besteht für den großen Teil älterer Menschen, die solche Angebote nicht aufsuchen können, aber gelegentlich oder auch dauerhafte Unterstützung durch Hausbesuche benötigen. Die aufsuchende Altenhilfe kann in den meisten Kommunen schon den bisherigen analogen Bedarf nicht decken. Die neuen digitalen Hilfsmittel wie Smart Home, altersgerechte Assistenzsysteme und Digitale Pflegeanwendungen, die älteren Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen ein längeres selbständiges Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen können, erfordern neben reinem Bedienungswissen Fachkenntnisse, die den in der aufsuchenden Altenarbeit engagierten Personen nur bedingt zu vermitteln sind. Sie können aber mit einem Orientierungswissen eine wichtige Türöffnerfunktion übernehmen. Beratung und fachgerechte Unterstützung bei der Nutzung sollten dann durch fachlich geschulte Kräften erfolgen.

Dafür kommen in erster Linie Pflegedienste und Hauswirtschaftliche Dienste in Frage. Mit der obigen Abbildung soll, von links nach rechts gelesen, ausgedrückt werden, dass die Anbieter dieser Dienste solche Angebote nur dann in ihr Leistungsprogramm aufnehmen und ihr Personal entsprechend schulen, wenn die Kosten nicht in erster von den unterstützten älteren Menschen getragen werden müssen, sondern von den in Frage kommenden Kostenträgern übernommen werden.

Ansatzpunkte in der Ambulanten Pflege

Die älteren Menschen, die wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen stationäre Unterstützungsangebote nicht aufsuchen können, dürften überwiegend einen Pflegegrad besitzen oder ihn auf Antrag erhalten. Neben dem bestehenden gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung bei der Nutzung Digitaler Pflegeanwendungen nach der für diesen Herbst angekündigten Verordnung gibt es für die Finanzierung der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen im System der Pflegeversicherung drei Ansatzpunkte:

  • Pflegegeld,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen,
  • Pflegehilfsmittel.
  • Was da im Einzelnen heute schon geht oder durch Anpassung an die veränderten technischen Möglichkeiten und neuen Exklusionsrisiken möglich gemacht werden sollte, steht ausführlich in dem Kapitel aus meinem neuen Buch, das hier aufgerufen werden kann: (pdf noch nicht barrierefrei - ich arbeite daran)

    Weitere Infos: Integration in Hilfesysteme, S.171ff.pdf

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