Für eine dritte Generation von Unterstützungsangeboten zur digitalen Teilhabe älterer Menschen
Die in früheren Beiträgen mehrfach erwähnte Bremer Umfrage zur Internetnutzung im Alter hat nicht nur einen Unterstützungsbedarf bei den Offlinern sondern auch bei rund der Hälfte der Onliner nachgewiesen, die man in den Kategorien des Digital-Index als Minimal-Onliner bezeichnen kann. In dem Bericht wurde auch gezeigt, dass trotz des Netzwerks Digitalambulanzen die derzeitigen Unterstützungsangebote in Bremen und Bremerhaven diesen Bedarf bei weitem nicht decken. Nach der Veröffentlichung des Berichts habe ich viel recherchiert und muss feststellen, dass die meisten anderen Städte nicht über ein ähnliches Netzwerk verfügen und den Unterstützungsbedarf ihrer älteren Bevölkerung nicht kennen. Ihnen könnte die Bremer Umfrage als Vorbild dienen.
Daher habe ich die wichtigsten Ergebnisse in einem Buch mit einer bundesweiten Bestandsaufnahme der Bedarfe und Angebote zusammengefasst und Empfehlungen aus vielen Quellen zusammengestellt, nach denen die unterschiedlichen Angebote von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und Initiativen in den Kommunen im Sinne einer Unterstützungs- oder Assistenzinfrastruktur koordiniert werden sollten, damit insgesamt den unterschiedlichen geistigen, körperlichen und finanziellen Ressourcen älterer Menschen Rechnung getragen wird. Dieses Buch ist in dieser Woche erschienen.
Mit Bezug auf den Entwurf des Berliner Altenhilfe-Gesetzes hatte ich in dem Beitrag vom 5.7. schon auf die Verantwortung der Kommunen für die Altenhilfe nach SGB XII § 71 hingewiesen. Wie es sich für einen Wissenschaftler gehört, versuche ich in den beiden ersten Kapiteln, zunächst die häufig verwendeten Begriffe „Digitale Teilhabe“ und „Digitale Daseinsvorsorge“ zu klären, indem ich Frage, was allgemein unter sozialer Teilhabe und Daseinsvorsorge verstanden wird.
Dabei gehe ich davon aus, dass Digitale Teilhabe mehr ist als die Nutzung von Informations- und Kommunikationsdiensten im Internet, die heute den Schwerpunkt der Nutzung älterer Menschen bilden. Neben Online-Transaktionen, Einkäufen, Buchungen u.ä. kommen mit Smart Home, Altersgerechten Assistenzsystemen, Gesundheits- und Pflege-Apps neue digitale Hilfsmittel auf den Markt, die ein längeres Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. Doch für die Hinführung und Unterstützung reichen die derzeitigen Erfahrungsorte mit engagierten Ehrenamtlichen nicht mehr. Für die neue Generation digitaler Technologien ist eine neue Generation von Unterstützungsinfrastrukturen erforderlich, bei denen es auch um fachliche Beratung geht und die man im Bereich Smart Home nicht einfach in einem Begegnungszentrum zeigen kann. Nach dem Achten Altersbericht geht es um Diversifizierung und Professionalisierung der Angebote, die nach meiner Auffassung nur durch eine Integration in die bestehenden sozialen Hilfesysteme, die Hilfe zum Unterhalt im Alter, die ambulante Pflege und die Eingliederungshilfe finanziert werden können.
Für diese träger- und ressortübergreifende Koordination der unterschiedlichen Angebote sehe ich die kommunale Altenhilfe in einer gesetzlichen Pflicht. Dazu müssen aber auch die Träger insbesondere der ambulanten und stationären Pflege noch einen Lern-und Transformationsprozess durchlaufen, um entsprechende Unterstützungsleistungen in ihr Programm aufzunehmen und die Beschäftigten entsprechend zu qualifizieren. Dazu wiederum müssen die Leistungskataloge an die Digitalisierung angepasst werden. Ich möchte das hier und jetzt nicht weiter ausführen, sondern in den kommenden Wochen einige Punkte mit ausgewählten Passagen näher erläutern .
Ein Hinweis ist mir noch wichtig; Die Analysen und Empfehlungen basieren auf über 200 Quellen, die in der pdf-Version des Buchs als aktive Links aufgerufen werden können. Damit bietet es die umfangreichste und detaillierteste Quellensammlung und Evidenz für die notwendigen Maßnahmen, damit wirklich möglichst niemand im Alter bei der fortschreitenden Digitalisierung abgehängt oder ausgeschlossen wird.