Digitale Teilhabe 65 plus

Beobachtungen, Gedanken, Fragen und Tipps
zur Überwindung der Alterslücke bei der Nutzung von digitalen Medien

Portrait: Herbert Kubicek
Prof. Dr. Herbert Kubicek
Jahrgang 1946
Über mich
Thema heute:

Internet und Assistive Technologien bei Demenz: Fakten, Grundsätze, Beispiele und Tipps der Alzheimergesellschaft

Die Grenze zwischen einem im Alter nachlassenden Gedächtnis und beginnender Demenz ist fließend und von Laien wohl auch nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Das muss auch nicht sein, wenn es darum geht Hilfe mit technischen Mitteln zu leisten. Und dieser Hilfebedarf ist groß. Nach Angaben der Deutschen Alzheimergesellschaft waren 2018 in Deutschland rund 1,7 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Zwei Drittel davon werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Sowohl die Deutsche Alzheimergesellschaft als auch die Kommission für den Achten Altersbericht sind überzeugt, dass mit einer sorgfältigen Auswahl technischer Mittel ein Nutzen für die Betroffenen und ihre Angehörigen erzielt werden kann.

Fakten zur Internetnutzung

In der Bremer Umfrage zur Internetnutzung älterer Menschen wurde unter anderem nach der Einschätzung des eigenen Gedächtnisses gefragt. Wenn das Gedächtnis als „eher schlecht“ beurteilt wird, liegt der Offlineranteil bei 37 Prozent und steigt auf 80 Prozent bei denen, die ihr Gedächtnis als „schlecht“ einschätzen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die D80+ Studie mit einer größeren Stichprobe Betroffener und einer wissenschaftlich gestützten Kategorienbildung. Dort wird der kognitive Status aufgrund telefonischer Interviews in die drei Kategorien „altersadäquat“, „leichte kognitive Beeinträchtigung (MCI)“ und „Verdacht auf beginnende Demenz)“ unterschieden. Das Ergebnis: „Personen mit altersadäquater kognitiver Leistung nutzen fast zur Hälfte (48,5%) das Internet. Dahingegen sind es bei Personen mit leichter kognitiver Einschränkung (MCI) nur 26,9%. Hochaltrige, die als vermutlich beginnend dement klassifiziert werden können, nutzen nur zu 15,9% das Internet (p<.001).“ D80+ Studie (S. 11)

Beispiele

Es gibt vielfältige Anwendungen im Internet, die Unterhaltung, Erinnerungsarbeit und Training ermöglichen. Aber in den meisten Fällen ist Unterstützung erforderlich. In dem Projekt mit Aufsuchender Digitalassistenz hat einer ältere Damen am meisten Freude gemacht, mit ihrem Assistenten bei den wöchentlichen Hausbesuchen noch einmal im Wienerwald mit Google Earth spazieren zu gehen und Museen virtuell zu besuchen, in denen sie früher persönlich war. Das erzählt sie in einem Video-Testimonial

In einem Innovationsprojekt im Netzwerk Digitalambulanzen hat die Bremer Beratungsstelle DIKS während der Kontaktbeschränkungen die wöchentlichen Treffen einer Selbsthilfegruppe von Angehörigen per WhatsApp durchgeführt. Zum Abschluss des dreimonatigen Tests mit Leihtablets hat die Mehrheit gewünscht, sich in Zukunft in einem Hybridformat zu treffen, damit jemand virtuell teilnehmen kann, wenn die betreute Person nicht alleine gelassen werden kann (Kurzbericht).

Unterstützung in der häuslichen Umgebung und bei der Mobilität

Große Erwartungen werden an verschiedene Arten von Assistiven Technologien gehegt, die eine längere selbständige Lebensführung oder eine Entlastung der pflegenden Angehörigen versprechen (Achter Altersbericht 2021, S. 53f). Die deutsche Alzheimer Gesellschaft hat eine Broschüre herausgegeben, in der einige Grundsätze für die Auswahl und den Einsatz geeigneter technischer Hilfsmittel erläutert und vielfältige Beispiele vorgestellt werden. Sie reichen von Erinnerungshilfen in der Wohnung über ein Gedächtnistraining bis zur Navigationshilfe und Ortung.

Kostenübernahme

Die Broschüre enthält auch Informationen zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen. Aktuell zu ergänzen ist, dass mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) als Pflegehilfsmittel in den Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung aufgenommen wurden. Dazu gehören z.B. Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Anwendungen zur Sturzprävention oder solche, die die Kommunikation mit Angehörigen oder Pflegefachkräften verbessern. Die DiPAs werden in § 40a SGB XI definiert. Neben der Erstattung der Kosten für die Anwendungen ist in § 39a SGB XI erstmals unter bestimmten Bedingungen auch ein Leistungsanspruch auf Unterstützung beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen von insgesamt 50 Euro monatlich verankert. (Ausführlicher)