Digitale Teilhabe 65 plus

Beobachtungen, Gedanken, Fragen und Tipps
zur Überwindung der Alterslücke bei der Nutzung von digitalen Medien

Portrait: Herbert Kubicek
Prof. Dr. Herbert Kubicek
Jahrgang 1946
Über mich
17.06.2022

Ein Leben ohne Internet – Alles eine Frage der Kosten

Die BAGSO führt gerade eine Umfrage mit dem Titel „Leben ohne Internet -geht’s noch?“ durch und möchte herausfinden, mit welchen Problemen Menschen ohne Internet zu kämpfen haben. Dies ist ein Anlass sich mit der Frage zu beschäftigen „Geht´s doch?“

Eine weitverbreitete Frage und typische Forderung - Der Verbraucher Service Bayern als Beispiel

Der Verbraucher Service Bayern im KDFB, dem Katholischen Deutschen Frauenbund Landesverband Bayern, hat bereits 2021 eine Umfrage mit der gleichen Zielsetzung durchgeführt. Weil „die fortschreitende Digitalisierung einigen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu alltagsrelevanten Dienstleistungen erheblich erschwert“, wurden die Mitglieder gebeten, mitzuteilen, wo sie Schwierigkeiten sehen oder Probleme haben. Das Ergebnis ist oben in der Grafik zusammengefasst. Die Landesdelegiertenversammlung hat im Juli 2021 per Beschluss eine gesetzliche Regelung gefordert, „welche die Anbieter in zentralen Bereichen des täglichen Lebens zu dem Angebot eines adäquaten analogen Zugangs verpflichtet.“

Zur Begründung heißt es:

„Eine gesetzliche Regelung, welche den Staat und die Anbieter in zentralen Bereichen des täglichen Lebens zu dem Angebot eines adäquaten analogen Zuganges verpflichtet, ist dringend erforderlich, um keine Bevölkerungsgruppen von der angemessenen Teilhabe am Alltagsleben auszuschließen.

Für folgende Bereiche bedarf es gesetzlicher Regelungen:

……. Zur Effektivität der Durchsetzbarkeit sollen die entsprechenden Vorschriften mit Strafbewehrungen und Bußgeldandrohungen versehen werden.“

Ähnliche Forderungen gibt es von vielen Sozialverbänden und Seniorenorganisationen, wenn auch nicht immer in dieser Konkretheit und Konsequenz.

Ein Recht auf analoges Leben wird es nicht geben

In der Smart City Charta, die unter der Federführung des damaligen Städtebauministeriums von Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet wurde, ist u.a. der Grundsatz enthalten:

„Niemand soll zur Nutzung digitaler Strukturen gezwungen werden. Kommunen müssen ihren Einwohnerinnen und Einwohnern und Unternehmen ermöglichen, auch auf nicht-digitalem Wege mit ihnen zu kommunizieren, und daher zusätzlich analoge Strukturen anbieten“ (BBSR 2017: 12).

Gerichte sehen das anders. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Klage gegen die ausschließlich digitale Bekanntgabe der Gemeinderatssitzungen über das Internet und auf weiterhin analoge Kenntnisgabe durch Aushang im Rathaus abgelehnt: „Bei einer Bekanntgabe allein im Internet könne eine zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit z. B. auch dadurch hergestellt werden, dass die Gemeinde für ihre Bürger die Möglichkeit der Nutzung eines Computers mit Internetzugang im Rathaus oder der gemeindlichen Bibliothek zur Verfügung stellt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.2.2018, Az. 1 S 2146/17) (BBSR 2021, S. 15 f.).

Das heißt, dass mit einem unentgeltlichen öffentlichen Zugang eine ausschließlich digitale Leistungsbereitstellung im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe dem Gebot der Chancengleichheit entspricht.

Die juristische Prüfung im Smart City Kontext stellt vier Jahre nach der Formulierung der Charta einerseits fest, dass einem Zwang zur Teilnahme am ausschließlich digitalen Kommunikationsverkehr zwar das grundrechtlich abgesicherte Gleichbehandlungsverbot entgegenstehen dürfte. Andererseits heißt es: „Es könnte allerdings die Frage aufgeworfen werden, inwieweit ein Zwang zur Nutzung von digitalen Kommunikationswegen zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung gerechtfertigt sein kann, je mehr der Staat unternimmt, um die digitalen Fähigkeiten seiner Bürger zu stärken.“ (BBSR 2021, S. 16).

In der gemeinsamen Erklärung des DigitalPakt Alter heißt es dementsprechend: „Analoge Dienstleistungen müssen so lange angeboten werden, bis es eine vollwertige Unterstützung für diejenigen gibt, die digitale Angebote nicht selbständig nutzen können“. Es sollte noch ergänzt werden, vollwertige und erschwingliche Unterstützung. Denn die Sparkasse Bremen bietet zum Beispiel Unterstützung bei der Einrichtung eines Online-Kontos zu Hause an, allerdings gegen Bezahlung „ab 49 € /Stunde, Abrechnung nach Aufwand.“

Gute Ideen scheitern an den Kosten

Zur Bitte der BAGSO um gute Beispiele für eine Versorgung ohne Internet, sei auf die Initiative „Herbsthelfer - Bremer Verbund für Seniorendienste“ verwiesen. Um älteren Menschen einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit auch ohne Internet oder gesellschaftliche Teilhabe auch bei einem Heimaufenthalt zu ermöglichen, wurden auf Initiative des damaligen Staatsrats im Bremer Finanzressort, Henning Lühr, mehrere Partner gewonnen, die die Digitalisierung ihrer Dienstleistungen durch aufsuchende analoge Angebote für weniger mobile Seniorinnen und Senioren in Pilotprojekten ergänzt haben:

Keines dieser Angebote hat die Pilotphase überlebt. In allen Fällen waren den Anbietern die zusätzlichen Kosten zu hoch, um sie selbst zu tragen, und eine Weitergabe an die Kundinnen und Kunden nicht möglich oder nicht erfolgreich. Einzelheiten finden sich in dem Evaluationsbericht.

Was meinen Sie? Sollten Seniorenorganisationen und Verbraucherverbände ähnliche Anträge beschließen wie der VSB oder ist die Forderung des DigitalPakt Alter realistischer und aussichtsreicher?

Weitere Infos: VSB-Antrag_Politik_analoge_Teilhabe_LDV.pdf

23.06.2022
Moin von unterwegs. Selbst als ein Mitbetreiber der digitalen Fähigkeiten im BGO geht es meiner Meinung nach zu rigoros mit der Digitalisierung vorran.